GMZ in Kürze

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GMZ in Kürze

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Wirtschaftsgebiet

Die Migros Zürich deckt einen Grossteil des Kantons Zürich, den ganzen Kanton Glarus sowie am oberen Zürichsee angrenzende Orte der Kantone St. Gallen und Schwyz ab.
 

  • 20 Alnatura Bio
    Super Märkte
  • 2Eventhallen2
  • 104Migros Super- und
    Verbrauchermärkte1
  • 1 Park im Grüene,
    Rüschlikon
  • 1 Blumen Bellaria
  • 1 Milandia Sport-
    und Erlebnispark
  • 15 VOI und 2 Migros-
    Partner
  • 31Fachmärkte3
  • 1 Bridge
  • 64Gastrobetriebe4

1 inkl. Outlet Migros, MIgros Express
2 Halle 550, StageOne
3 SportXX, BikeWorld, Micasa, Do it + Garden, Melectronics, OBI
4 Restaurants, Take-aways, Kaimug, Hitzberger

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Zitat

Das Jahr war geprägt durch viele Hochs und Tiefs, es war auf allen Ebenen anspruchs­voll. Das Resultat ist eine erfreuliche Ver­besserung zum Vorjahr, liegt jedoch unter den Er­wartungen.

Jörg Blunschi,
Geschäftsleiter Migros Zürich

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Umsatz

Umsatz
Genossenschaft
Migros Zürich

2.549

Milliarden CHF

Umsatz
GMZ-Gruppe
 

4.035

Milliarden CHF

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Ergebnis

Unternehmensergebnis
Genossenschaft
Migros Zürich

22.1

Mio. CHF

Unternehmensergebnis
GMZ-Gruppe
 

–35.2

Mio. CHF

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Investitionen

Brutto-Investitionen
Genossenschaft
Migros Zürich

125.1

Mio. CHF

Brutto-Investitionen
GMZ-Gruppe
 

269.4

Mio. CHF

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Kundenkontakte

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Kulturprozent

Migros Zürich Kulturprozent

Mit dem Kulturprozent leistet die Migros Zürich einen Beitrag zur sinnvollen Lebensgestaltung und zur Förderung der Lebensqualität in unserer Gesellschaft. Sie realisiert und fördert in ihrem Genossenschaftsgebiet kulturelle, soziale, ökologische und breitensportliche Aktivitäten.

Im Geschäftsjahr 2022 investierte das Kulturprozent Migros Zürich rund 15.5 Millionen CHF in Kultur, Sport und Bildung.

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Löhne

Löhne

Die GMZ erhöht für 2023 die Gesamt­lohn­summe um 2,8%. Damit erhöht die Migros Zürich einerseits die Mindest­löhne für ungelernte Arbeits­kräfte um 100 Franken auf 4200 Franken und investiert anderer­seits 2,5% in die Lohn­runde. Zudem baut die GMZ die freiwillige Familien­zulage zugunsten tieferer Einkommen aus und erhöht die Anspruchs­grenze um 500 Franken auf 5500 Franken Haus­halts­einkommen.

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